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MANDLAWI INFORMATIK

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ein transparenter Rahmen für Softwareentwicklung, Digitalisierung und Technologieberatung zwischen Unternehmen.

Stand: 6. November 2026 · Version 1.4.0

Inhalt

  1. 1. Geltungsbereich & Vertragsgrundlagen
  2. 2. Anfrage & Vertragsschluss
  3. 3. Leistungen & Änderungen
  4. 4. Zusammenarbeit & Mitwirkung
  5. 5. Vergütung & Fremdleistungen
  6. 6. Prüfung & Beanstandungen
  7. 7. Nutzungsrechte & Materialien
  8. 8. Vertraulichkeit & Datenschutz
  9. 9. Haftung & Beendigung
  10. 10. Anwendbares Recht & Fassungen

Entwurf zur Prüfung

Diese AGB sind ein Entwurf für die rechtliche und geschäftliche Prüfung. Die Anbieteridentität ist bestätigt. Die Regelungen sind vor ihrer Verwendung mit den tatsächlichen Leistungen und den individuellen Vertragsmustern abzugleichen. Ein Websitebesuch oder eine Kontaktanfrage allein begründet keinen Vertrag.

1. Geltungsbereich & Vertragsgrundlagen

Anbieterin ist Mandlawi Informatik, Rosenweg 12, 3303 Jegenstorf BE, Schweiz, UID CHE-454.092.057, Handelsregister CH-036.1.108.649-0. Diese Bedingungen sind für Leistungen an Unternehmen vorgesehen, insbesondere Softwareentwicklung, Digitalisierung, Systemintegration und Technologieberatung. Sie gelten für einen Auftrag nur, wenn die Parteien sie wirksam in ihre Vereinbarung einbeziehen.

Der individuelle Vertrag und ausdrücklich vereinbarte Leistungsbeschreibungen gehen diesen Bedingungen vor. Die vollständige Vertragspartei und ihre Anschrift sind im Angebot zu nennen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher oder eigenständige Produkte sind die jeweils einschlägigen gesonderten Regelungen zu prüfen.

2. Anfrage & Vertragsschluss

Informationen auf dieser Website dienen der Vorstellung unseres Angebots. Eine Kontaktanfrage ist unverbindlich und löst weder einen kostenpflichtigen Auftrag noch ein Abonnement aus.

Ein Vertrag setzt eine übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung nach Art. 1 des schweizerischen Obligationenrechts (OR) voraus. Angebot, Annahme, wesentlicher Leistungsumfang und zuständige Ansprechpersonen sollen in nachvollziehbarer Textform dokumentiert werden. Die gesetzlichen Regeln zum Vertragsschluss bleiben vorbehalten.

3. Leistungen & Änderungen

Art und Umfang der Leistungen, Ergebnisse, Termine, technische Voraussetzungen und gegebenenfalls Abnahmekriterien ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag. Eine bestimmte wirtschaftliche Wirkung, fehlerfreie Dauerfunktion oder ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht allein durch die Website zugesagt.

Änderungswünsche werden hinsichtlich Aufwand, Kosten und Terminen bewertet. Änderungen am vereinbarten Umfang werden erst nach entsprechender Abstimmung umgesetzt. Betrieb, Wartung, Support und Sicherheitsaktualisierungen gehören nur in dem Umfang zur Leistung, in dem sie vereinbart sind.

4. Zusammenarbeit & Mitwirkung

Die Kundschaft stellt die vereinbarten Informationen, Zugänge, Entscheidungen und geeignete Ansprechpersonen rechtzeitig bereit. Sie sorgt dafür, dass bereitgestellte Inhalte und Daten rechtmässig verwendet werden dürfen.

Beeinträchtigen fehlende Mitwirkung oder geänderte Voraussetzungen den Ablauf, stimmen die Parteien die Auswirkungen auf Termine und Aufwand ab. Zugänge sind nach dem notwendigen Berechtigungsumfang und über geeignete sichere Verfahren bereitzustellen.

5. Vergütung & Fremdleistungen

Preise, Währung, Steuern, Zahlungsfristen, Abrechnungsart und gegebenenfalls Meilensteine werden im Angebot oder Vertrag vereinbart. Aus dieser Website ergeben sich keine verbindlichen Pauschalpreise oder Zahlungsfristen.

Kostenpflichtige Lizenzen, Hosting- und andere Drittleistungen sind im vereinbarten Umfang zu berücksichtigen. Zusätzliche Kosten und wesentliche Änderungen bedürfen einer nachvollziehbaren Abstimmung; Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters können zusätzlich gelten.

6. Prüfung & Beanstandungen

Die Parteien legen für abnahmefähige Ergebnisse einen angemessenen Prüfablauf und die massgeblichen Kriterien fest. Erkannte Abweichungen sollen zeitnah und ausreichend konkret mitgeteilt werden, damit sie geprüft und gegebenenfalls behoben werden können.

Welche gesetzlichen und vertraglichen Rechte bei Mängeln oder Leistungsstörungen bestehen, hängt von der vereinbarten Leistung und dem anwendbaren Vertragsrecht ab. Dieser Entwurf legt keine automatische Abnahme durch Schweigen fest und schliesst zwingende Rechte nicht aus.

7. Nutzungsrechte & Materialien

Der Auftrag regelt, welche Nutzungsrechte an individuell erstellten Ergebnissen eingeräumt werden und wann diese entstehen. Eine vollständige Übertragung sämtlicher Rechte oder eine Herausgabe des gesamten Quellcodes wird nicht allein durch die Auftragserteilung unterstellt.

Vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken, Methoden sowie Komponenten Dritter verbleiben grundsätzlich bei ihren jeweiligen Rechteinhabern. Vereinbarte Nutzungsrechte und einschlägige Open-Source- oder Drittanbieter-Lizenzen sind zu beachten. Rechte an bereitgestellten Kundenmaterialien bleiben bei der Kundschaft beziehungsweise deren Rechteinhabern.

8. Vertraulichkeit & Datenschutz

Die Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche und technische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie für den vereinbarten Zweck. Gesetzliche Offenlegungspflichten und ausdrücklich vereinbarte Ausnahmen bleiben vorbehalten.

Bearbeitet Mandlawi Informatik Personendaten im Auftrag der Kundschaft, sind Rollen, Weisungen, Schutzmassnahmen, Unterauftragnehmer, Bearbeitungsorte sowie Rückgabe und Löschung vor Beginn gesondert festzulegen. Die Website-Datenschutzerklärung ersetzt keine solche Vereinbarung.

9. Haftung & Beendigung

Haftung und allfällige angemessene Begrenzungen sind im konkreten Vertrag unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben zu regeln. Dieser Entwurf enthält keinen pauschalen Haftungsausschluss. Insbesondere darf die Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit nicht im Voraus ausgeschlossen werden (Art. 100 Abs. 1 OR). Weitere zwingende Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

Laufzeit, Kündigung, Vergütung bereits erbrachter Leistungen sowie Übergabe von Ergebnissen und Daten richten sich nach dem Auftrag und dem anwendbaren Recht. Wiederkehrende Leistungen oder Service-Level-Zusagen setzen eine ausdrückliche Vereinbarung voraus.

10. Anwendbares Recht & Fassungen

Für die individuellen Verträge ist schweizerisches Recht vorgesehen, soweit rechtlich zulässig und wirksam vereinbart. Zwingende gesetzliche Vorschriften und Gerichtsstände bleiben vorbehalten. Ein besonderer Gerichtsstand ist in diesem Entwurf nicht festgelegt.

Die für einen Auftrag vereinbarte Fassung wird dokumentiert. Eine spätere Änderung dieser Website ändert bestehende Verträge nicht automatisch. Bei mehreren Sprachfassungen bestimmen die Parteien im Vertrag die massgebliche Fassung.

Grundlagen & Referenzen

  • Obligationenrecht / Code of Obligations / Code des obligations · SR 220
  • SECO · KMU-Portal / SME Portal · E-commerce
  • UID / IDE · Mandlawi Informatik

info@mandlawi-informatik.ch

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v1.4.0 · 06.11.2026